Disclaimer: Dieser Artikel erschien zuerst auf meiner persönlichen Seite purschke.info. Aus Gründen der Aktualität des Themas wird er hier erneut veröffentlicht.

Vor einigen Wochen hat die Regierung unter reger Anteilnahme der Öffentlichkeit eine nationale Strategie zur Förderung des Luxemburgischen vorgestellt. Zwar ist diese in den Medien bereits ausgiebig diskutiert – und in Teilen zu Recht kritisiert – worden, dennoch sollten wir uns die Zeit nehmen, die Strategie sowie die darin vorgeschlagenen Maßnahmen aus sprachenpolitischer Perspektive etwas genauer zu analysieren. Angesichts der Kontroverse um die „national-konservative“ Petition 698 und die „kultur-konservative“ Petition 725 kann man das Strategiepapier als direkte Reaktion der Politik auf die derzeitige Diskussion über den Status des Luxemburgischen im Rahmen der komplexen Mehrsprachigkeit in Luxemburg verstehen – auch wenn das von den beteiligten Politikern natürlich umgehend bestritten wurde. Dennoch ist, auch angesichts der Eile, mit der das Strategiepapier ausgearbeitet wurde, ein thematischer Zusammenhang mehr als wahrscheinlich. Das läßt sich unter anderem daran ablesen, daß es im gesamten Papier fast ausschließlich um das Luxemburgische geht; die Mehrsprachigkeit findet – abgesehen von der Präambel – in kaum einer der 40 Maßnahmen explizite Erwähnung.

Doppelter Zeithorizont

Die Eile, mit der das Strategiepapier geschrieben und vorgelegt wurde, deutet zudem auf eine weitere Auffälligkeit, vor allem in Relation zum Zeithorizont, auf den sich die geplanten Maßnahmen beziehen sollen. Die Fördermaßnahmen sind auf 20 Jahre angelegt. Dieser doppelte Zeithorizont von Entstehungszeitraum und Förderungszeitraum mag zugleich eine Erklärung dafür sein, warum viele der Formulierungen im Text so vage gehalten sind. Eventuell wäre es hier – wie schon bei der Ausarbeitung der nationalen Orthographie-Kampagne schreiwen.lu – besser gewesen, sich ein wenig mehr Zeit zu nehmen, um passgenaue Maßnahmen zu planen, diese mit Expert*innen abzustimmen und sie dann auf einem Zeithorizont zu planen, der nicht mehrere Legislaturperioden umfasst.

Es scheint leicht, ein mögliches Motiv hinter diesem doppelten Zeithorizont zu entdecken: Ein zeitnah veröffentlichtes Aktionsprogramm, das rechtzeitig vor den Wahlen im nächsten Jahr ein paar Maßnahmen in Kraft setzt, liefert den Wähler*innen den Beweis dafür, daß von Seiten der Regierung etwas getan wurde, um den Sorgen in Teilen der Bevölkerung um das Luxemburgische zu entsprechen. Gleichzeitig aber sorgt die Laufzeit von 20 Jahren dafür, daß die Urheber*innen der Maßnahmen für deren Umsetzung und Wirkung nicht mehr verantwortlich gemacht werden können. Das ist ein bekannter Topos in der Sprachenpolitik. Daß eine solche Deutung nicht unwahrscheinlich ist, läßt sich direkt an der ersten Maßnahme des Papiers ablesen, in der die Ausarbeitung einer einheitlichen Strategie zur Förderung gefordert wird. Wir haben es also mit einer Strategie zu tun, die als erste und damit sichtbarste Maßnahme die Entwicklung einer Strategie fordert…

Explizite und implizite Sprachenpolitik

Bevor wir einen genaueren Blick auf die einzelnen Maßnahmen werfen, lohnt es sich, das Strategiepapier als sprachenpolitische Maßnahme zu kontextualisieren, also zu fragen, worin Sprachenpolitik besteht, wozu sie dient und wie sie legitimiert wird. Auf einer allgemeinen Ebene lässt sich Sprachenpolitik zunächst als das Gesamt der durch Regelungen (Gesetzgebung, Rechtssprechung) oder Maßnahmen (Förderungsprogramme, Kampagnen) festgelegten Richtlinien für den Sprachgebrauch in einer Gemeinschaft verstehen. Das Strategiepapier ist also selbst eine sprachenpolitische Maßnahme, die eine Reihe weiterer Regeln und Maßnahmen zur Umsetzung vorschlägt. In diesem Fall beziehen sich die Vorschläge zur Förderung und gesetzlichen Verankerung explizit auf eine der Gebrauchssprachen in Luxemburg; implizit sind von diesen Maßnahmen natürlich auch die anderen Gebrauchssprachen betroffen. Es handelt sich also bei dem Papier (zumindest implizit auch) um eine staatliche Kampagne zum Ausbau, zur Förderung und Verankerung des Luxemburgischen zuungunsten des Französischen und des Deutschen.

Erhellend in diesem Zusammenhang ist zudem der Umstand, daß das Strategiepapier lediglich in zwei der drei offiziellen Sprachen Luxemburgs, nämlich Luxemburgisch und Französisch, verfasst ist; Deutsch, die Alphabetisierungssprache (und stärkste Lesesprache der meisten Luxemburger*innen) fehlt. Ob dahinter eine bewußte Entscheidung der Beteiligten steht, die erstarkende luxemburgische Schriftlichkeit zulasten des Deutschen auszubauen, mittelfristig also Deutsch als Schriftsprache durch Luxemburgisch zu ersetzen, läßt sich aus dem Papier nicht ableiten, da auf andere Sprachen als Luxemburgisch kaum je Bezug genommen wird. Angesichts der Tatsache, daß das Papier aber um die Frage der Alphabetisierung, das wichtigste Instrument zur gesellschaftlichen Verankerung einer Standardsprache, einen auffälligen Bogen macht, deutet darauf hin, daß sich zumindest vorerst am Status des Deutschen in der Schulausbildung nicht viel ändern wird.

Sprachenpolitik besteht eben nicht nur in den tatsächlichen Maßnahmen, sondern auch in den unterlassenen Maßnahmen, ebenso wie in der Art und Weise, wie (also etwa in welchen Sprachen) diese kommuniziert und implementiert werden. In Bezug darauf liest sich das Strategiepapier streckenweise wie Flickschusterei; es soll an den verschiedensten Stellen unterstützt, angenäht und ausgeweitet werden. Die Nahtstellen der Sprachpraxis jedoch, an denen erfahrene Schneider*innen ansetzen, um passgenau zu arbeiten,bleiben weitgehend unangetastet.

Handlungshorizonte für Sprachenpolitik

Aber kehren wir zu unserer eigentlichen Frage zurück, was Sprachenpolitik leistet und leisten soll. Zu diesem Zweck ist es hilfreich, sprachenpolitisches Handeln aus theoretischer Perspektive zu systematisieren. Ich verwende hierzu im Folgenden einen Ansatz, den ich jüngst im Kontext eines Vortrages zu der Frage vorgestellt habe, wie Sprachgrenzen sozial konstruiert werden. Ausgangspunkt der Idee ist der Umstand, daß Sprachenpolitik in Handlungen besteht, die von verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren zu unterschiedlichen Zwecken und vor dem Hintergrund spezifischer Ideologien vollzogen werden. Wir können sprachenpolitische Regelungen und Maßnahmen also in Bezug auf drei Handlungshorizonte befragen, daraufhin nämlich, wie sie praktisch vollzogen werden, durch welche Zwecke sie motiviert sind und wie sie ideologisch legitimiert werden.

  • Vollzugshorizont: In diesem Zusammenhang müssen wir vor allem zwischen (primär) wirkenden und symbolischen Handlungen unterscheiden. Als wirkende Maßnahmen können dabei solche gelten, die auf eine konkrete Veränderung eines Zustands oder Sachverhalts ausgerichtet sind und diese herbeiführen (sollen). Ein Beispiel hierfür wäre die Einführung von Luxemburgisch als Sprache der Alphabetisierung, die eine ganze Reihe praktischer Konsequenzen nach sich zöge. Demgegenüber sind symbolische Maßnahmen solche, deren Vollzug sich vor allem auf symbolischer Ebene zeigt, ohne große Auswirkungen auf die Sprachpraxis einer Gemeinschaft. Eine solche Regelung wäre beispielsweise die Anerkennung des Luxemburgischen als offizielle EU-Sprache. Hiermit wären zwar für Luxemburger*innen bestimmte Rechte gegenüber den Organen der EU verbunden, die praktischen Auswirkungen dagegen wären vermutlich eher gering. Grundsätzlich verfügen Handlungen immer über einen Wirkaspekt und einen Symbolaspekt; die Differenzierung dient mir vor allem dazu, die primäre Qualität des Vollzugs zu kennzeichnen.
  • Zweckhorizont: Der Zweckhorizont von Handlungen bezieht sich vor allem auf die Frage, auf welchen Zweck Handlungen ausgerichtet sind, worin also das Ziel des Handelns besteht, zu dem die Handlung selbst das Mittel darstellt. Ich unterscheide in diesem Kontext zwischen abgrenzenden und aufhebenden Zwecken. Diese Differenzierung deckt sich mit zwei Grundmotiven menschlichen Handelns, wie sie in der Sozialpsychologie seit mehr als 50 Jahren diskutiert werden. Etwas vereinfacht lässt sich sagen: Ein wesentlicher Zweck von sozialen Handlungen besteht in der Aushandlung von Gruppenzugehörigkeit. Abgrenzende Handlungen sind dabei solche, die darauf abzielen, bestimmte Akteure, Institutionen oder Funktionen in der Gesellschaft von anderen zu trennen, also z.B. Außenstehende (Ausländer*innen) aus einer Gruppe (Wahlberechtigte) fernzuhalten. Aufhebend sind demgegenüber solche Handlungen, die das Gegenteil bezwecken, also die Herstellung von Gruppenzugehörigkeit verfolgen. Ein einfaches (aber ideologisch hochkompliziertes) Beispiel hierfür wäre die Aufnahme der Türkei in die EU.
  • Legitimationshorizont: Dieser Horizont betrifft die Frage nach der Rechtfertigung für Handlungen. Menschen handeln nicht nur zu bestimmten Zwecken, sondern auch aus spezifischen Haltungen heraus, verfügen also über Meinungen, Einstellungen und Ideologien. Diese liefern die Grundlage für unser Handeln, auf der wir die Planung, den Vollzug und die Ergebnisse unseres Handelns bewerten. Handlungen sind also niemals neutral, sondern immer bereits gefärbt durch unsere Einstellung zu dem, was wir tun. Zwei grundlegende Aspekte hinsichtlich der Legitimation von Handlungen sind anerkennende und zurückweisende Urteile. Indem wir Handlungen und die Zwecke, zu denen sie dienen, anerkennen, bekräftigen wir ihre Rechtmäßigkeit. Wenn also z.B. das Luxemburgische auf EU-Ebene offizialisiert werden soll, anerkennt das den Status des Luxemburgischen als Sprache und leistet damit der Institutionalisierung des Luxemburgischen Vorschub. Weisen wir dagegen Handlungen und ihre Zwecke zurück, bestreiten wir ihre Rechtmäßigkeit, z.B. wenn die Regierung sich die in der Petition 698 formulierte Forderung nach Luxemburgisch als Sprache der Gesetzgebung nicht zu eigen macht und so zurückweist.

Maßnahmen zur Förderung des Luxemburgischen

Die drei Handlungshorizonte ermöglichen es uns nun, die im Strategiepapier diskutierten Maßnahmen in Bezug auf ihren praktischen Vollzug, die damit verfolgten Zwecke sowie die ihnen zugrundeliegende Ideologie zu analysieren. Beginnen wir mit dem Zweckhorizont des Strategiepapiers. Die Autor*innen selbst stellen ihrem Maßnahmenkatalog vier Ziele voran. Die Strategie soll

  1. den Stellenwert der Luxemburger Sprache stärken;
  2. die Normierung, den Gebrauch und das Studium der Luxemburger Sprache vorantreiben;
  3. das Lernen der Luxemburger Sprache und Kultur fördern;
  4. die luxemburgisch-sprachige Kultur befördern.

Wir können in diesen Zielen leicht die bestimmenden Zwecke des Strategiepapiers erkennen, auf die hin die Maßnahmen konzipiert wurden. Aus diesen lässt sich wiederum ein übergeordneter Hauptzweck ableiten, der maßgeblich für die Entwicklung der Strategie selbst ist und darin besteht, die Institutionalisierung des Luxemburgischen voranzutreiben, also den Ausbau, die Normierung und die gesellschaftliche Verankerung der Sprache zu stärken. Dieser explizite Hauptzweck hat natürlich implizit, das wurde weiter oben bereits angedeutet, Auswirkungen auf die anderen Gebrauchssprachen in Luxemburg. Ob dies von den Autor*innen des Papier explizit bezweckt wird, muß offenbleiben.

Allerdings spiegelt sich in dieser (impliziten wie expliziten) Zwecksetzung die ideologische Grundlage, von der ausgehend das Papier entworfen wurde: In einem gesellschaftlichen Klima, das von Sorgen um den Gebrauch, Unzufriedenheit über das soziale Prestige und einer Betonung der symbolischen Funktion des Luxemburgischen geprägt ist, versuchen die Urheber*innen offensichtlich, diesen Stimmungen in der Bevölkerung zu entsprechen, indem Maßnahmen zur Stärkung des Gebrauchs, des Prestiges und der Symbolfunktion des Luxemburgischen vorgeschlagen werden. Diese sprachenpolitische Positionierung steht damit in einem gewissen Spannungsverhältnis zur Präambel der Strategiepapiers, in der sich die Regierung zur Mehrsprachigkeit im Land bekennt. Genau genommen lässt sich daraus ein doppeltes ideologisches Fundament für das Papier lesen: Ein faktisches, das die Mehrsprachigkeit in der Praxis anerkennt, und ein taktisches, das die Mehrsprachigkeit aus politischen Motiven zugunsten des Luxemburgischen zurückweist.

Den vier definierten Zwecken werden in der Folge unterschiedliche Maßnahmen beigefügt, die verschiedene Domänen des Sprachgebrauchs und der kulturellen Praxis betreffen: Die weitaus meisten Maßnahmen zielen auf die schulische und Sprachlernpraxis, können also als primär wirkorientierte Maßnahmen eingestuft werden, die auf eine konkrete Verbesserung der Erwerbsbedingungen für das Luxemburgische angelegt sind. (Warum allerdings bei einem so langfristig angelegten Plan vor allem kurzfristige Maßnahmen und optionale Angebote vorgeschlagen werden, ließe sich in diesem Zusammenhang durchaus fragen.) In eine ähnliche, wirkorientierte Richtung weisen auch die Maßnahmen zur Normierung des Luxemburgischen, etwa was die Vereinheitlichung von Schreibung und Grammatik angeht. Daß die meisten der in diesem Bereich vorgeschlagenen Maßnahmen (LOD-Portal, Info-Hotline für Fragen zur Sprache, international vernetzte Forschung zum Luxemburgischen, Studie zur Online-Kommunikation) bereits existieren, steht auf einem anderen Blatt. Darüber hinaus sind im Bereich Kulturförderung eine Reihe von recht unspezifischen Maßnahmen vorgesehen, denen eher ein symbolischer Wert im Sinne einer öffentlichen Aufwertung zugesprochen werden kann, darunter ein Nationaler Tag der luxemburgischen Sprache und Kultur sowie ein Nationaler Preis für Verdienste um die luxemburgische Sprache. Ob und wie sich solche Maßnahmen praktisch auf den soziokulturellen Status der Sprache auswirken, bleibt abzuwarten.

Den explizit zweckgebundenen Maßnahmen werden fünf einleitende Maßnahmen vorangestellt, denen wir allein deshalb eine größere Bedeutung in Bezug auf die ideologische Legitimation des Programms zuerkennen können, da sie für sich stehen und nicht den vier benannten Zwecken untergeordnet werden. Diese bestehen zum Einen in der Gründung eines Zentrums sowie der Ernennung eines Kommissars für das Luxemburgische, zum Anderen in der gesetzlichen Verankerung der Sprache auf nationaler und EU-Ebene. All diesen Maßnahmen können wir zunächst einen primär symbolischen Wert unterstellen, da beispielsweise mit der gesetzlichen Verankerung des Luxemburgischen als Nationalsprache kaum praktische Konsequenzen für den Gebrauch oder das Sozialprestige verbunden sein dürften. Ähnliches könnte für Kommissar und Zentrum gelten, da bislang weitgehend unklar ist, was ein solcher Kommissar über Repräsentation hinaus leisten soll und wie sich dessen Arbeit beispielsweise von jener des „Conseil permanent de la langue luxembourgeoise“ unterscheiden wird. Ebenso unklar ist derzeit, was ein Zentrum für das Luxemburgische über Konzentration und Koordination der bestehenden Strukturen hinaus leisten kann.

Nichts genaues weiß man nicht

Als Fazit lässt sich ziehen, daß mit dem Strategiepapier zum derzeitigen Zeitpunkt der Planung zwar einige ideologische und teleologische Leitlinien der Sprachenförderung in Luxemburg sichtbar geworden sind; diese verfolgen eine faktisch-praktische und taktisch-politische Legitimation der luxemburgischen Sprachenpolitik, die mittels wirkender und symbolischer Maßnahmen implementiert werden sollen. Darüber jedoch, wie genau diese Leitlinien praktisch umgesetzt werden sollen, lässt sich aus dem Strategiepapier nur für einzelne Zwecke Konkretes erfahren. Es bleibt zu hoffen, daß die öffentliche Kritik und daran anschließende Diskussion hier zu weiterer Klärung führen, insbesondere was die Haltung der Regierung zur Mehrsprachigkeit anbelangt.

Är Commentairen

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.