Zur gesetzlichen Pflicht wurden die Familiennamen unter Napoleon im Jahr 1794, und zwar mit dem Artikel 57 des code civil: „Par le seul fait de la naissance, l’enfant légitime prend le nom de son père. L’enfant légitime prend sans rétroactivité le nom de son père“ (zitiert von Émile Erpelding, in: STATEC, Die Luxemburger und ihre Familiennamen, Luxemburg 1984, S. 35). Natürlich waren Familiennamen schon vor dieser Zeit seit Jahrhunderten gang und gäbe, allerdings war deren Gebrauch nicht flächendeckend und nicht überall ab dem gleichen Zeitpunkt üblich. Erste Familiennamen entstanden im 14. Jh. in den Städten, und zwar aus Beinamen. Die Funktion von Beinamen bestand darin, sich durch den namentlichen Zusatz von einer Person, die denselben Vornamen trug, zu unterscheiden. Die Familiennamen gehen in ihrer Funktion einen Schritt weiter: Durch die Vererbung des Familiennamens sollten nunmehr auch die genealogischen Zusammenhänge transparent gehalten werden, nicht zuletzt aus verwaltungstechnischen Gründen. In dörflichen Gegenden hinkte man mit der Festigung von Familiennamen in einzelnen Fällen um Jahrhunderte hinterher. Vielmehr war es dort üblich, die neue Generation nach dem Hausnamen oder aber auch nach dem Namen der Mutter zu benennen. So sind für Luxemburg noch aus der Mitte des 18. Jhs. Fälle bekannt, in denen Kinder, die alle aus demselben Hause stammten, einmal nach dem Namen des Vaters, einmal nach dem Namen der Mutter und ein drittes Mal nach dem Namen des Hauses benannt werden konnten. Ein Beispiel (angeführt von Erpelding, a.a.O., S. 25): Im Haus „Zirden“ vorher „Kneppges“ in Hemstal (Gemeinde Bech, Distrikt Grevenmacher) wohnte das Ehepaar Theodor Müller und Eva Steinmetz. Von den fünf Kindern, die zwischen 1719 und 1737 geboren wurden, erhielten zwei den Familiennamen Müller, eines den Familiennamen Steinmetz und zwei den Familiennamen Kneppges. Allerdings waren Fälle wie diese im 18. Jh. nur mehr eine Ausnahmeerscheinung.

 

Erste Seite im Steinseler Pfarrbuch
(Reproduktion in: STATEC, Die Luxemburger und ihre Familiennamen, Luxemburg 1984, S. 48)

 

Die ältesten Quellen von Familiennamen sind Bürgerlisten, Feuerstättenverzeichnisse, z. B. 1380 für die Stadt Luxemburg, und Kirchenbücher – das älteste Luxemburger Pfarrregister ist uns von der Pfarrei Sankt Nikolaus aus dem Jahr 1601 überliefert (vgl. Émile Erpelding, a.a.O., S. 37). Das Problem bei diesen Quellen ist jedoch, dass nicht immer mit hundertprozentiger Gewissheit entschieden werden kann, ob es sich bereits um einen Familiennamen oder noch um einen Beinamen handelt. Der endgültige Beweis, dass es sich in der Tat um einen Familiennamen handelt, ist z. B. dann erbracht, wenn, wie im Jahr 1688 auf einer Bürgerliste von Pfaffenthal, von einem Berendt Schoumacher, boulanger; Henri Fischer, brasseur; Jean Fleischer, maçon; Nicolas Wagner, meunier; Adam Drescher, menuisier die Rede ist (Erpelding, a.a.O., S. 19).