Meinungsverschiedenheit zwischen Staatsrat und Parlament über das Einschreiben der Nationalsprache in die Verfassung
Die Sprachschützer, allen voran Lex Roth, haben sich für das Einschreiben des Luxemburgischen als Nationalsprache in die Verfassung stark gemacht. In der Klack fir eis Sprooch, der monatlich erscheinenden Zeitungssonderseite der Actioun Lëtzebuergesch, hat Lex Roth 48 Mal in einer mit ‘Ceterum censeo…’ betitelten Rubrik hierfür plädiert, ohne die Kammer überzeugen zu können. Lediglich die Formulierung, der Staat solle die Sprache fördern sowie das Aufrücken der Luxemburger Sprache von der letzten Stelle im Gesetz von 1984 an die erste Stelle in der Aufzählung der Sprachen in der Verfassung konnte ihr abgerungen werden. (Der genaue Wortlaut: Art. 41. La loi règle l’emploi des langues luxembourgeoise, française et allemande en matière administrative et judiciaire. L’Etat veille à promouvoir la langue luxembourgeoise.)
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